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FAQ - Plakatwerbung

An dieser Stelle beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Plakatwerbung und allgemein zur Stadtreklame. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Häufig gestellte Fragen

Können auch Plakate an die Stadtreklame angeliefert werden oder muss der Druck über die Stadtreklame erfolgen?

Grundsätzlich können alle Plakatformate angeliefert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Plakate unseren Qualitätsvorgaben entsprechen und fristgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Aushangbeginn) inkl. 10 % Plakatersatz an die genannten Versandanschriften geliefert werden.

Was kostet der Plakatdruck bei der Stadtreklame?

Die Druckkosten unterscheiden sich stark in Höhe der zu druckenden Auflage und der Anzahl der Motive.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell abgestimmtes Angebot für Ihre Buchung.
Unsere Preise sind attraktiv und bei Beauftragung des Drucks über die Stadtreklame bekommen Sie als Kunde einen exzellenten Service aus einer Hand!

Wann müssen die Druckdaten bzw. die Plakate spätestens angeliefert werden?

Die Liefertermine sind dem Dekaden- bzw. Wochenplan des jeweiligen Jahres zu entnehmen.
Druckdaten sind in der Regel mindestens 2,5 Wochen vor Aushangbeginn bereitzustellen.
Die fertigen Plakate sind spätestens 10 Tage vor Aushangbeginn anzuliefern.

Wer unterstützt mich als Kunde bei der inhaltlichen Erstellung der Plakatmotive?

Die Stadtreklame ist keine Werbeagentur und bietet nur in begründeten Ausnahmefällen grafische Leistungen an.
Die Erstellung von geeigneten Druckmotiven bzw. Druckdaten muss durch den Kunden selbst oder durch dessen externen Agenturdienstleister durchgeführt werden.
Gerne empfehlen wir Ihnen auch geeignete Grafiker bzw. Agenturen aus unserem Netzwerk.

Welche Stornofristen bestehen bei Plakatwerbung?

Für alle Aufträge gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Aushangbeginn. Der Auftraggeber hat die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallenen Kosten (z. B. Plakatdruck) zu zahlen.

Erhalte ich auch Belegfotos meiner gebuchten Kampagne?

Bei Kampagnen, die im Raum Nürnberg ausschließlich auf Flächen der Stadtreklame platziert werden, erstellen wir, abhängig von der Anzahl der gebuchten Standorte, bis zu 5 Kleberfotos kostenlos. Dies gilt nicht für Einfahrtstafeln und Allgemeinstellen.
Für Belegfotos berechnen wir eine Kostenpauschale von 5,00 € pro Bild. Dies muss vom Kunden spätestens bei Auftragserteilung schriftlich mitgeteilt werden.

Wie sind die Zahlung- und Rechnungsmodalitäten bei Plakatwerbung?

Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von acht Tagen nach Aushangbeginn zahlbar.
Im Geschäftsverkehr zwischen Werbeagentur, Werbungsvermittler und Auftragnehmer beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Aushangbeginn.
Je nach gebuchtem Service werden die Rechnungen dekadenweise bzw. wochenweise, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gestellt.

Kann ich über die Stadtreklame auch eine überregionale, nationale Kampagne buchen bzw. auch Werbung in anderen Städten?

Grundsätzlich ja. Wir verfügen über Planungs- und Buchungstools, über die wir anbieterunabhängig die klassischen Plakatmedien deutschlandweit aus einer Hand anbieten können. Fragen Sie einfach gerne bei unserem Vertrieb nach.

Ist die Stadt Nürnberg an der Stadtreklame Nürnberg GmbH beteiligt?

Nein, auch wenn unser Firmenname für Außenstehende diesen Eindruck erwecken könnte. Die Stadtreklame Nürnberg GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 1948 ein eigenständiges Unternehmen. Die heutigen Gesellschafter sind der Verlag Nürnberger Presse, die Fränkische Verlagsanstalt und das Außenwerbeunternehmen JC Decaux.

Kann es die Stadtreklame Nürnberg GmbH ablehnen, Plakate von einzelnen Unternehmen, Institutionen, Parteien oder Einrichtungen aufzuhängen?

Nein, wir können keine Werbung ablehnen, die nicht gegen Gesetze oder freiwillige Selbstbeschränkungen verstoßen. Die im Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte freie Meinungsäußerung lässt dies nicht zu. Das respektieren wir ausdrücklich. Als Werbemedium im öffentlichen Raum sind wir verpflichtet, gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz alle Kunden zu bedienen.

Trägt die Stadtreklame Nürnberg GmbH für die Inhalte von Plakaten nicht auch eine Mitverantwortung?

Nein, für den Inhalt und die Aussagen auf den Plakaten sind ausschließlich die jeweiligen Werbekunden selbst verantwortlich.

Prüft die Stadtreklame Nürnberg GmbH die Inhalte und die Gestaltung der Plakate?

Wir prüfen lediglich, ob die Inhalte von Plakaten sittenwidrige oder rechtswidrige Sachverhalte aufweisen.

Was passiert, wenn Sie sittenwidrige oder rechtswidrige Inhalte ausweisen?

In solchen Fällen lassen wir dies zunächst rechtlich prüfen. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass wir Motive mit rassistischen, diskriminierenden, volksverhetzerischen oder sexistischen Inhalten oder Parteien, die grundsätzlich solche Inhalte verbreiten, tolerieren oder unterstützen, ablehnen können, tun wir dies mit aller Konsequenz.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Bewertung, ob die Inhalte der Werbung abzulehnen sind?

Die Bewertung erfolgt zum einen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung. Zum anderen beziehen wir uns auf den Kodex des Deutschen Werberates (https://www.werberat.de/werbekodex). Und zum Dritten orientieren wir uns konsequent an unserem eigenen Wertegerüst, das unser Selbstverständnis als weltoffenes, multikulturelles und vielfältiges Unternehmen belegt.

Gehören die durch die Stadtreklame Nürnberg GmbH vermieteten Werbeflächen dem Unternehmen?

Die Werbeflächen befinden sich im Eigentum der Stadtreklame. Es werden allerdings entsprechende Genehmigungen und vertragliche Grundlagen mit der Kommune benötigt, um die Werbeträger überhaupt im öffentlichen Raum aufstellen und Werbung darauf platzieren zu dürfen.

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